Kamen – Die Polizei hat bei einem Sondeneinsatz in Kamen am Dienstag (20. Oktober) zwischen 07:00 und 13:00 Uhr den Verkehr überwacht. Das teilte die Kreispolizeibehörde Unna mit. Die Beamtinnen und Beamten stellten dabei Geschwindigkeitsverstöße, weitere Verkehrsverstöße und zwei Fälle ohne Fahrerlaubnis fest.
Die Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen war ein Schwerpunkt. An der Hammer Straße/Königsberger Straße zählten die Einsatzkräfte sieben Verstöße, am schnellsten war dort jemand mit 52 km/h unterwegs. Im Bereich Lindenallee/Kurler Busch registrierten sie drei Verstöße, dort betrug der Höchstwert 48 km/h.
Außerdem ahndeten die Einsatzkräfte sechs weitere Verkehrsverstöße, darunter die verbotswidrige Handynutzung während der Fahrt. In zwei Fällen fuhren Personen ohne Fahrerlaubnis. Dafür wurden Strafverfahren eingeleitet.
Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die Tempolimits einzuhalten und aufmerksam zu fahren. Gerade in Tempo-30-Zonen sei eine angepasste Geschwindigkeit entscheidend, weil dort häufig Kinder und Ältere zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs seien. Die Kreispolizeibehörde Unna kündigte an, weiter zu kontrollieren, um die Sicherheit im Kreisgebiet zu erhöhen.
Das Wichtigste
- Zeit: Dienstag (20. Oktober), 07:00 bis 13:00 Uhr
- Ort: Stadtgebiet Kamen, unter anderem Hammer Straße/Königsberger Straße und Lindenallee/Kurler Busch
Was dahintersteckt
Wer ohne die nötige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, wird laut Straßenverkehrsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei der Handynutzung am Steuer nennt die Polizei NRW in einer Meldung aus Nachrodt ein Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Kommt eine Gefährdung hinzu, droht zusätzlich ein Monat Fahrverbot.
Beim Tempo gibt der Bußgeldkatalog je nach Überschreitung gestaffelte Regelsätze vor. Eine Überschreitung um 21 bis 25 km/h kostet innerhalb geschlossener Ortschaften 115 Euro.
Punkte im Fahreignungsregister haben Folgen: Bei vier oder fünf Punkten wird der Inhaber einer Fahrerlaubnis schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben Punkten verwarnt. Bei acht oder mehr Punkten gilt er als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
Unser Blick
Die Kontrolle zeigt, dass auch in verkehrsberuhigten Zonen gemessen wird. Wer dort zu schnell fährt, riskiert Bußgeld und Punkte. Die Mitteilung nennt nicht, wie viele Fahrzeuge insgesamt kontrolliert wurden. Deshalb lässt sich nicht sagen, wie häufig Verstöße im Verhältnis vorkamen.

