Dortmund: Audi-Fahrer entzieht sich Kontrolle und flieht nach Unfall zu Fuß

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Dortmund – Ein Audi-Fahrer hat sich in der nördlichen Dortmunder Innenstadt einer Verkehrskontrolle entzogen und dabei andere gefährdet. Das teilte die Polizei Dortmund mit. Gegen 11:07 Uhr fuhr der Fahrer nach ersten Erkenntnissen über mehrere Straßen davon. Auf der Flucht missachtete er mehrere rote Ampeln. Unbeteiligte mussten Notbremsungen einleiten, damit es nicht zu Zusammenstößen kam. Kurzzeitig fuhr er außerdem über einen Gehweg. Fußgänger wurden dabei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gefährdet.

Weil die Gefahr für Unbeteiligte stieg, brachen die Einsatzkräfte die direkte Verfolgung ab. Wenig später stießen sie auf den Audi, der an der Bornstraße 195 stand. Das Auto war dort mit einem am Fahrbahnrand geparkten Mercedes zusammengestoßen. Die Wucht schob den Mercedes noch auf einen davor stehenden BMW. Der Fahrer des Audi war zu Fuß geflohen. Eine sofort eingeleitete Fahndung in der näheren Umgebung blieb ohne Erfolg.

Wie erste Überprüfungen zeigten, waren die polnischen Kennzeichen am Audi als gestohlen gemeldet. Das Fahrzeug wurde zur Spurensicherung sichergestellt. Mehrere Strafverfahren sind eingeleitet. Grundlage sind der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB).

Zeugen werden von der Polizei gesucht. Sie fragt, wer die Fahrt oder den Unfall auf der Bornstraße beobachtet hat und Angaben zum flüchtigen Fahrer machen kann. Außerdem bittet sie Verkehrsteilnehmer, die dem Audi ausweichen oder voll abbremsen mussten, sich zu melden.

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Das Wichtigste

  • Uhrzeit: gegen 11:07 Uhr
  • Ort des Unfalls: im Bereich der Bornstraße 195
  • Hinweise an die Polizei Dortmund: Telefon 0231/132-7441

Was dahintersteckt

Das Strafgesetzbuch regelt die drei genannten Vorwürfe in eigenen Paragrafen. Als verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d gilt etwa auch, wenn ein Fahrer ohne Rücksicht auf die Verkehrslage zu schnell unterwegs ist, sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhält und dabei die größtmögliche Geschwindigkeit herausholen will. Dafür drohen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bringt er damit das Leben oder die Gesundheit eines Dritten in Gefahr oder setzt er fremde Gegenstände von erheblichem Wert aufs Spiel, drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c setzt unter anderem voraus, dass jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, etwa die Vorfahrt nicht beachtet oder falsch überholt. Hinzu kommt, dass durch die Tat entweder ein anderer Mensch an Körper oder Leben bedroht sein muss oder fremdes Eigentum von beträchtlichem Wert in Gefahr geraten muss. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort regelt § 142. Gemeint ist, wer an einem Verkehrsunfall beteiligt war und den Ort verlässt, ohne zuvor zu ermöglichen, dass seine Identität, sein Fahrzeug und sein Anteil am Geschehen festgehalten werden. Möglich sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Als Unfallbeteiligter gilt nach dem Gesetz jede Person, deren Verhalten den Umständen nach den Unfall mit verursacht haben könnte.

Unser Blick

Die Fahndung läuft noch, deshalb hängt viel von Zeugen ab. Wer die Fahrt gesehen hat oder selbst ausweichen musste, sollte sich bei der Polizei melden, auch wenn es nur um eine Beobachtung am Rand ging. Ob die Vorwürfe zutreffen, klären die Ermittlungen.

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