Uni Duisburg-Essen koordiniert KI-Projekt zur Finanzierung von Klimaanpassung

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Duisburg – Städte und Gemeinden sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung künftig leichter finanzieren und umsetzen können. Dafür fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Forschungsprojekt „AIforAdaptation“ unter Leitung von Prof. Dr. Sebastian Firk. Das teilte die Mercator School of Management mit. Die Förderung läuft über die Initiative „Future Finance“.

Im Projekt entsteht zunächst ein wissenschaftlich fundierter Rahmen, der den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Anpassungsmaßnahmen systematisch in Geldwerte übersetzt. Dieser Rahmen fließt anschließend in eine KI-gestützte Bewertungsplattform. Kommunen können damit verschiedene Maßnahmen vergleichen und Investitionen besser begründen.

Das Verbundprojekt tragen die Universität Duisburg-Essen und die Universität Hamburg gemeinsam. Prof. Firk koordiniert es. Es startet im November 2026, hat eine dreijährige Laufzeit und wird vom BMFTR mit insgesamt rund 790,000 Euro gefördert.

Eng eingebunden sind Klimaanpassungsmanager der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, des Bezirksamts Hamburg-Mitte und der Bezirksregierung Düsseldorf. Als zivilgesellschaftliche Praxispartner unterstützen die Hamburger Klimaschutzstiftung, die Alfred Toepfer Stiftung und die Bürgerstiftung Hamburg das Vorhaben. Der Hub of Computing and Data Science der Universität Hamburg bringt seine technische Expertise in die Entwicklung der Plattform ein.

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Was dahintersteckt

Das Bundesprogramm unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre urbanen wie ländlichen Räume auf die Folgen der Erderwärmung einzustellen und klimagerecht weiterzuentwickeln. Das Bundesbauministerium legte es 2020 erstmals auf. Wie das BBSR mitteilt, lassen sich Pflanz- und Bauvorhaben fördern, ebenso Vorarbeiten zu Investitionen und begleitende Aktivitäten, sofern sie städtische oder ländliche Grün- und Freiräume betreffen.

Die fünfte Förderrunde startete am 1. April 2026, dafür stehen insgesamt 80 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind nach dem Projektaufruf nur Städte und Gemeinden, in deren Gebiet das Projekt liegt. Landkreise können nur Anträge stellen, wenn sie Eigentümer des Förderobjekts sind.

Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben übernimmt der Bund. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 20 Prozent. Bei einer Haushaltsnotlage kann er auf 10 Prozent sinken. Der Bundesanteil liegt laut Projektaufruf bei mindestens 500.000 Euro und höchstens 8 Millionen Euro.

Die Nachfrage war groß: Wie das Bauministerium mitteilte, gingen für die 5. Tranche 326 Projektvorschläge ein. Die Frist für die Skizzen endete am 03. Juli 2026. Über die Auswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Unser Blick

Dass Kommunen den Nutzen von Anpassung in Geldwerten belegen können, könnte Anträge und Ratsentscheidungen erleichtern. Offen bleibt, wie gut sich Nutzen wie Hitzeschutz überhaupt in Euro fassen lässt und wie klein Städte ohne eigene Fachleute die Plattform nutzen können. Die Mitteilung nennt dazu noch keine Ergebnisse.

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