Dortmund-Mitte: Auto prallt gegen Baum und brennt, Fahrer flüchtet

Veröffentlicht:

Dortmund – Ein Auto ist in Dortmund-Mitte gegen einen Baum geprallt und in Brand geraten. Der Fahrer verließ die Unfallstelle, wurde aber gestellt. Das teilte die Polizei Dortmund mit.

Nach ersten Erkenntnissen war ein 41-jähriger Dortmunder gegen 20:50 Uhr in einem VW-Kombi in östlicher Richtung auf der Heinrich-August-Schulte-Straße unterwegs. Nach rechts geriet das Auto von der Straße ab und prallte auf dem Grünstreifen gegen einen Baum. Danach fing das Fahrzeug Feuer, und der Fahrer flüchtete. Das in Flammen stehende Auto wurde von der Feuerwehr gelöscht. Durch die Wucht des Aufpralls knickte der Baum um und stürzte auf die Fahrbahn.

Zeugenaussagen und Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes führten dazu, dass der Flüchtige gestellt werden konnte. Der leicht verletzte Fahrer stand im Verdacht, Alkohol und Drogen konsumiert zu haben. Ein Vortest fiel positiv aus, deshalb wurde ihm auf einer Polizeiwache Blut abgenommen. Zur Beweissicherung beschlagnahmten die Einsatzkräfte den Pkw sowie ein Mobiltelefon.

Für die Unfallaufnahme war der Einmündungsbereich etwa eineinhalb Stunden gesperrt. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 6.000 Euro. Gegen den Mann werden Strafverfahren eingeleitet, und zwar wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Anzeige
Anzeige: Werbefläche im Revier frei

Das Wichtigste

  • Ort: Heinrich-August-Schulte-Straße, Dortmund-Mitte
  • Uhrzeit: etwa um 20:50 Uhr
  • Sperrung des Einmündungsbereichs: etwa eineinhalb Stunden
  • Sachschaden: rund 6.000 Euro

Was dahintersteckt

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort regelt § 142 des Strafgesetzbuchs. Strafbar handelt demnach, wer nach einem Verkehrsunfall als Beteiligter den Ort verlässt, ohne zuvor zu ermöglichen, dass Person, Fahrzeug und Beteiligungsart festgestellt werden. Alternativ muss er eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass jemand zu den Feststellungen bereit war.

Als Strafe sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Als Unfallbeteiligter gilt gesetzlich jede Person, bei der es nach Lage der Dinge möglich erscheint, dass ihr Verhalten den Unfall mit verursacht hat.

Wer sich berechtigt oder entschuldigt entfernt hat, muss die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. Dazu genügt es, dass er dem Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, am Unfall beteiligt gewesen zu sein, und Anschrift, Aufenthalt sowie Kennzeichen und Standort seines Fahrzeugs angibt.

Unser Blick

Dass der Fahrer schnell gestellt wurde, ist Zeugen und dem Ordnungsdienst zu verdanken. Wie der Wagen von der Fahrbahn abkam, klärt nun das Verfahren, die Mitteilung nennt dazu keine Ursache.

Mehr aus dem Revier

Anzeige: Werbefläche im Revier frei

Neueste Meldungen