Hamm-Pelkum: Blinde Fußgängerin angefahren, Fahrer flüchtet

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Hamm – Die Polizei Hamm sucht einen unbekannten Autofahrer, der in Pelkum eine blinde Fußgängerin angefahren hat und danach weggefahren ist. Gesucht werden außerdem zwei Zeugen, die den Fahrer nach dem Unfall angesprochen haben. Das teilte das Polizeipräsidium Hamm mit.

Nach Angaben der Polizei war die 67-jährige Frau kurz vor 12 Uhr zu Fuß unterwegs, begleitet von ihrer Haushaltshilfe und ihrem Blindenhund, dazu mit Blindenstock. Zusammen liefen sie die Straße Am Pelkumer Bach bis zur Kreuzung Wiesenacker, an der sie die Fahrbahn überqueren wollten. Sie hatten die andere Straßenseite fast erreicht, als aus der Straße Wiesenacker ein hellgrüner Kleinwagen links abbog. Der Wagen touchierte die Frau mit dem Außenspiegel am Arm. Sie stürzte.

Der unbekannte Fahrer hielt zunächst an. Die Haushaltshilfe und zwei ebenfalls unbekannte Zeugen sprachen ihn auf den Unfall an. Nachdem man ihm die Umstände erklärt hatte, zeigte er sich laut Polizei wenig beeindruckt. Er antwortete sinngemäß, blinde Personen hätten auf der Straße nichts zu suchen. Danach stieg er ein und fuhr davon. Sein Wagen trug ein Hammenser Kennzeichen.

Der Fahrer hat kurze graue Haare. An seiner Seite hatte eine Frau Platz genommen, die schulterlanges braunes Haar trug. Die Polizei bittet die beiden jungen männlichen Zeugen, sich bei ihr zu melden. Außerdem bittet sie um Hinweise auf den möglichen Unfallverursacher.

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Das Wichtigste

  • Telefon: 02381 916-0
  • E-Mail: [email protected]
  • Gesucht werden die beiden jungen männlichen Zeugen und außerdem Hinweise auf den möglichen Unfallverursacher

Was dahintersteckt

Welche Pflichten nach einem Unfall gelten, regelt die Straßenverkehrs-Ordnung. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss unverzüglich halten und sich über die Unfallfolgen vergewissern. Außerdem muss er Verletzten helfen.

Außerdem muss er den anderen Beteiligten und Geschädigten am Unfallort angeben, dass er am Unfall beteiligt war. Auf Verlangen sind Name und Anschrift zu nennen.

Laut Verordnung gilt als beteiligt, wer sich so verhalten hat, dass dies den Umständen nach zum Unfall beigetragen haben könnte. Wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er die Feststellungen ermöglicht oder eine angemessene Zeit gewartet hat, kann sich laut Wikipedia nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen. Wie Wikipedia festhält, gilt dies ebenso für Unfälle, in die allein Fußgänger oder Fahrräder verwickelt sind.

Bei Personenschäden ist laut Wikipedia in der Regel mindestens eine Stunde zu warten.

Unser Blick

Die Äußerung des Fahrers, die die Polizei wiedergibt, macht den Fall besonders ärgerlich. Nun hängt viel an den beiden Zeugen, denn sie haben das Gespräch mit dem Fahrer miterlebt. Wer an dem Vormittag in der Nähe war und etwas beobachtet hat, sollte sich bei der Polizei melden, auch wenn es nur ein kleines Detail ist.

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