Münster: Fünf Festnahmen bei Durchsuchungen in Ahlen, Hamm, Sendenhorst und Lüdinghausen

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Hamm – Die Polizei Münster hat bei einem Einsatz in Ahlen, Hamm, Sendenhorst und Lüdinghausen fünf Männer festgenommen. Wie das Polizeipräsidium Hamm mitteilte, durchsuchten die Einsatzkräfte am Mittwoch insgesamt 15 Objekte in den vier Städten. Gegen alle fünf Festgenommenen lagen bereits Haftbefehle vor. Die Durchsuchungen liefen parallel zu bundesweiten Maßnahmen.

Am Mittwoch (21.10.) und Donnerstag (22.10.) ergingen am Amtsgericht Münster die Untersuchungshaftbefehle, die die Staatsanwaltschaft Münster beantragt hatte. Die Betroffenen sind Männer im Alter von 35 bis 53 Jahren. Sie befinden sich mittlerweile in Haft.

Beschlagnahmt wurden unter anderem Mobiltelefone, Laptops und diverse gefälschte Dokumente. Nach Angaben der Polizei war eine der Wohnungen vermutlich als Fälscherwerkstatt eingerichtet.

Neben dem bundesweiten Verfahren führen die Polizei Münster und die Polizei Warendorf seit 2025 gemeinsam ein umfangreiches eigenständiges Ermittlungsverfahren mit gleichem Sachzusammenhang. Für die Ermittlungen ist eine Ermittlungskommission zuständig, die eigens im Polizeipräsidium Münster eingerichtet wurde. Sie dauern weiterhin an.

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Das Wichtigste

  • Auskünfte an die Presse gibt allein Leitende Oberstaatsanwältin Monika Schramm von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
  • Erreichbar ist die Staatsanwaltschaft per E-Mail über ihre Poststelle sowie telefonisch unter 06021/398-0

Was dahintersteckt

Ein Untersuchungshaftbefehl kann nach der Strafprozessordnung schon ergehen, bevor ein Hauptverfahren abgeschlossen ist. Das schreibt Wikipedia in seinem Artikel zum Haftbefehl. Darüber entscheidet ein Richter.

Zusätzlich zu einem Haftgrund ist erforderlich, dass gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht. Als Haftgründe nennt der Artikel Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und nachrangig die Wiederholungsgefahr. Ein Haftbefehl darf außerdem nicht unverhältnismäßig sein.

Mit einem Haftbefehl lässt sich verhindern, dass jemand erneut straffällig wird. Außerdem soll er gewährleisten, dass ein Strafverfahren regulär ablaufen kann. Wird jemand ergriffen, bevor ein Haftbefehl vorliegt, muss er dem zuständigen Richter vorgeführt werden. Dieser prüft dann die Voraussetzungen.

Unser Blick

Die Mitteilung nennt viele Orte, aber kaum Details zu den Vorwürfen. Was den Männern konkret zur Last gelegt wird, bleibt offen. Wer mehr wissen will, muss sich an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wenden, die als einzige Auskunft gibt. Für Leser gilt: Die Männer sind bisher tatverdächtig, nicht verurteilt.

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