Weihnachtsmärkte im Ruhrgebiet 2026: Termine und Mehrwegpflicht für Stände

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In Essen beginnt die Weihnachtsmarktsaison 2026 schon Anfang November: Am 8. November wird der 50. Steeler Weihnachtsmarkt eröffnet, und Steele soll an diesem Tag verkaufsoffen sein, so steht es in der Liste, die der Rat der Stadt Essen beschlossen hat. Die Dortmunder Weihnachtsstadt folgt am 19. November.

Für Standbetreiber zählt dabei eine Regel aus dem Verpackungsgesetz: Seit dem 1. Januar 2023 muss, wer Getränke in Einwegbecher oder Speisen in Einwegverpackungen mit Kunststoff selbst abfüllt, auch eine Mehrwegverpackung anbieten (§ 33 VerpackG). Das betrifft den Becher für den Glühwein genauso wie die Schale für Pommes oder Reibekuchen, sofern sie Kunststoff enthält.

Termine in Essen, Dortmund und Bochum

In Essen hat der Rat die verkaufsoffenen Sonntage an die Märkte in den Stadtteilen gekoppelt. Am 29. November fällt der Termin in Werden mit dem 44. Werdener Weihnachtsmarkt zusammen, in Altenessen mit dem 14. Adventsmarkt und in Kupferdreh mit dem 5. Kupferdreher Adventszauber. In Borbeck werden am selben Tag die 76. Borbecker Lichtwochen eingeschaltet. Der 54. Internationale Weihnachtsmarkt in der Innenstadt und der 23. Wintermarkt in Rüttenscheid sind in der Liste mit dem 13. Dezember verknüpft.

Die Dortmunder Weihnachtsstadt in der Innenstadt läuft laut städtischem Veranstaltungskalender vom 19. November bis zum 30. Dezember 2026, der Eintritt ist frei. Am Eröffnungstag sind die Stände von 11 bis 21 Uhr geöffnet, an den beiden folgenden Tagen bis 22 Uhr. Der Kalender nennt mehr als 250 Stände, und den Glühwein gibt es im Jahresbecher, dessen Motiv jedes Jahr ein anderes ist.

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In Bochum ist der Weihnachtsmarkt in der Innenstadt am 20. Dezember 2026 Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag, die Geschäfte dürfen dann von 13 bis 18 Uhr öffnen. Wann der Bochumer Markt startet, geht aus der Übersicht des Ordnungsamts nicht hervor.

Was die Mehrwegpflicht für Stände bedeutet

Die Pflicht trifft sogenannte Letztvertreiber, also Anbieter, die Verpackungen an Endverbraucher abgeben und selbst befüllen, erklärt das Bundesumweltministerium in seinen Fragen und Antworten (Stand 10.02.2023). Beim Becher spielt das Material keine Rolle: Einwegbecher fallen immer darunter, Deckel eingeschlossen. Bei Schalen und Boxen für Speisen kommt es auf den Kunststoff an, und schon eine dünne Beschichtung genügt.

Crêpes oder Flammkuchen in reinem Papier ohne Kunststoffanteil sind dagegen nicht erfasst, das Ministerium nennt als Beispiele Pizzakartons und Papiertüten für Backwaren. Auch Teller, Tüten und Folienverpackungen zählen nicht zu den Speiseverpackungen, für die eine Mehrwegalternative nötig ist.

Die Ware in Mehrweg darf nicht mehr kosten als in Einweg, und die Kundschaft muss das Angebot auf gut lesbaren Tafeln am Stand erkennen können. Ein Pfand ist erlaubt, es darf nach einem Informationsschreiben des NRW-Umweltministeriums vom 19.08.2022 aber nicht so hoch sein, dass es Käufer abschreckt.

Erleichterung für kleine Stände

Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und nicht mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen es sich einfacher machen: Sie können anbieten, mitgebrachte Mehrwegbehälter der Kundschaft zu füllen, statt eigenes Mehrweggeschirr vorzuhalten. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, und das Bundesumweltministerium stellt auf das ganze Unternehmen ab, nicht auf die einzelne Bude. Wer zu einer Kette gehört, kann deshalb trotz kleinem Stand unter die volle Pflicht fallen. Auf das Befüllen eigener Gefäße muss ebenfalls ein Schild hinweisen.

Wer kontrolliert und was Verstöße kosten

In Nordrhein-Westfalen überwachen die unteren Umweltschutzbehörden die Regeln, also die Kreise und kreisfreien Städte, wie das Landesumweltministerium in demselben Schreiben erläutert. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit gelten und ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro je Einzelfall nach sich ziehen.

Auf einen Blick

  • Essen: 50. Steeler Weihnachtsmarkt ab 8. November, weitere Marktsonntage am 29. November und 13. Dezember
  • Dortmund: Weihnachtsstadt vom 19. November bis 30. Dezember 2026
  • Bochum: verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2026
  • Mehrwegpflicht: gilt seit 1. Januar 2023, Bußgeld bis 10.000 Euro je Fall
  • Erleichterung: höchstens fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche

Eigene Einschätzung

Beim Glühwein dürfte die Pflicht kaum Probleme machen, Becher mit Pfand kennt das Publikum. Heikler sind die Speisen: Eine dünne Kunststoffschicht in der Schale reicht, damit die Pflicht greift, und das sieht man der Verpackung nicht an. Standbetreiber sollten ihr Material vor der Saison prüfen und im Zweifel bei der Umweltbehörde ihrer Stadt nachfragen. Wer mehrere Buden betreibt, sollte sich nicht auf die Ausnahme für Kleinbetriebe verlassen.

Quellen

  1. Verkaufsoffene Sonntage im zweiten Halbjahr 2026 – essen.de (abgerufen am 21.10.2026)
  2. BMUKN: Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich | Cluster (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Stadt Essen: Informationsschreiben zur Mehrwegangebotspflicht nach VerpackG (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Weihnachtsstadt Dortmund 2026 | Sa 26. Dez 2026 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr | dortmund.de (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Verkaufsoffene Sonntage | Stadt Bochum (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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