Selm: Ausweis-PIN lässt sich wieder online zurücksetzen

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Selm – Wer in Selm die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises nutzen will und die PIN vergessen oder den PIN-Brief verlegt hat, muss dafür nicht mehr ins Bürgeramt. Wie die Stadt Selm mitteilt, läuft der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes seit Kurzem erneut. Dort stehen auch die Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Die Online-Ausweisfunktion setzt eine selbstgewählte sechsstellige PIN voraus. Den Antrag auf einen Rücksetzbrief stellen Interessierte online. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine deutsche Meldeadresse haben. Gebraucht werden außerdem ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die AusweisApp sowie ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Lesegerät.

Brief nur persönlich

Zugestellt wird der Rücksetzbrief im Verfahren „PostIdent“. Man muss ihn selbst entgegennehmen. Ist niemand zu Hause, kann man ihn meist bei der zuständigen Postfiliale abholen. Auch dort ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Eine andere Person darf den Brief nicht abholen.

Im Umschlag liegen eine neue PIN, ein Aktivierungscode und ein QR-Code. Über den QR-Code startet man die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion am Smartphone. Anschließend muss man statt der zugeschickten PIN eine selbst gewählte sechsstellige vergeben. Mit ihr weisen sich Bürgerinnen und Bürger digital gegenüber vielen Behörden und Firmen aus.

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Nach Verlust der PIN gibt es damit wieder einen digitalen Weg, die Funktion ohne Besuch im Bürgeramt zu reaktivieren. Auch im Bürgerbüro lässt sich die PIN weiterhin ändern.

Hintergrund zur digitalen Brieftasche

Hintergrund ist laut Stadt die für den 02. Januar 2027 geplante Einführung der staatlichen EUDI-Wallet „d-you“. Für die Übertragung von Ausweisdaten in die App ist die Online-Ausweis-PIN erforderlich. Nach Empfehlung der Stadtverwaltung sollte die PIN frühzeitig überprüft oder bereits jetzt zurückgesetzt werden.

Das Wichtigste

  • Antrag: online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes
  • Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, deutsche Meldeadresse, gültiger Personalausweis oder eID-Karte, AusweisApp, Smartphone mit NFC-Funktion oder Lesegerät
  • Zustellung: „PostIdent“, persönliche Entgegennahme, Abholung in der Postfiliale mit gültigem amtlichen Ausweisdokument
  • Alternative: PIN-Änderung im Bürgerbüro

Was dahintersteckt

Nach Angaben des Bundesportals ist der PIN-Rücksetzbrief kostenfrei. Die Einführung der staatlichen EUDI-Wallet „d-you“ wird von diesem Angebot begleitet, das für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen ist. Bis zu sieben Werktage dauert es in der Regel, bis die Sendung bei der deutschen Meldeadresse eintrifft, die im Ausweisdokument hinterlegt ist.

Wer seine PIN vergessen oder den PIN-Brief verlegt hat, findet laut Bundesportal bei jeder Stelle Hilfe, die für Personalausweise oder eID-Karten zuständig ist, etwa im Bürgerbüro oder im Rathaus. Eine neue PIN lässt sich dort oder selbstständig über die AusweisApp setzen.

Unser Blick

Für alle, die ihre PIN seit der Ausweisausgabe nie gebraucht haben, ist der Dienst eine bequeme Lösung. Praktisch ist auch, dass der Weg ins Amt entfällt. Die Mitteilung nennt aber keine Dauer der Zustellung und keinen Zeitraum, in dem das Angebot gilt. Wer die Wallet nutzen will, sollte die PIN früh prüfen.

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