Haltern am See: Drückjagden an K 44, L551 und L652 angemeldet

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Haltern am See – Autofahrer in Haltern am See müssen sich im Herbst auf mehr Wild auf den Straßen einstellen. Die Stadt und der Kreis Recklinghausen machen darauf aufmerksam, dass im Herbst vermehrt Wild die Straßen quert. Wegen der anstehenden Drückjagden bitten sie alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Vorsicht, teilte die Stadt Haltern am See mit.

Die ersten Jagden sind bereits angemeldet, und zwar für Ende Oktober und Mitte November. Betroffen sind Abschnitte der Kreisstraße 44 (Merfelder Straße), der Landesstraße 551 (Münsterstraße) und der Landesstraße 652 (Sythenerstraße). Dort gelten zeitweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, außerdem weisen deutliche Hinweisschilder auf die laufende Jagd hin.

Bei einer Drückjagd handelt es sich um eine gemeinschaftliche Jagd, die meist im Herbst und Winter stattfindet. Dabei wird das Wild aufgescheucht, um es kontrolliert und tierschutzgerecht zu bejagen. Während der Jagd und in den Stunden danach kann Wild auch außerhalb der Jagdfläche Straßen überqueren. Deshalb appellieren Stadt und Kreis an alle Verkehrsteilnehmenden, aufmerksam und besonnen unterwegs zu sein.

Für Verkehrsteilnehmende nennen sie diese Hinweise:

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  • Langsam fahren und im jeweils betroffenen Bereich das angeordnete Tempolimit von 30 km/h einhalten.
  • Bremsbereit bleiben, denn Wild tritt oft plötzlich und in Gruppen auf, und Nachzügler folgen häufig.
  • Nicht ausweichen, sondern bei einem Wildwechsel möglichst kontrolliert bremsen, weil riskante Ausweichmanöver häufig zu schwereren Unfällen führen.
  • Auf Schilder achten: Hinweise wie „Treibjagd“ oder „Wildwechsel“ zeigen eine erhöhte Gefahr an.

Das Wichtigste

  • Betroffene Straßen: Merfelder Straße (K 44), Münsterstraße (L551), Sythenerstraße (L652)
  • Termine der ersten Drückjagden: Ende Oktober und Mitte November
  • Im jeweils betroffenen Bereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Ansprechpartner ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Haltern am See, erreichbar unter Telefon 02364 933 402 oder per E-Mail an [email protected].

Was dahintersteckt

Was nach einem Zusammenstoß mit Wild zu tun ist, erklärt das nordrhein-westfälische Innenministerium auf seiner Website. Zuerst gelte es, sich und die Unfallstelle abzusichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Wurden Personen verletzt, ist der Notruf 112 zu wählen. Die Polizei soll unter 110 verständigt werden.

Ein verletztes Tier sollte man laut Ministerium nicht anfassen, weil es aggressiv reagieren kann. Ein getötetes Tier zieht man wenn möglich an den Fahrbahnrand, nicht ohne Handschuhe, oder kennzeichnet es etwa mit einem Warndreieck. Ist ein verletztes Tier geflüchtet, soll man die Unfallstelle markieren. Dann kann ein Jäger, der laut Ministerium bei jedem Wildunfall hinzugezogen wird, es mit speziell ausgebildeten Hunden suchen.

Zur Versicherung teilt das Ministerium mit, der Schaden am Fahrzeug könne über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Laut Wikipedia stellt der Jagdausübungsberechtigte oder die Polizei gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung aus.

Unser Blick

Die Hinweise sind verständlich und knapp, und die Geschwindigkeitsbegrenzung dürfte für die meisten Fahrer gut umsetzbar sein. Die Mitteilung nennt für die Jagden nur grobe Zeiträume, keine genauen Tage. Wer die Strecken regelmäßig nutzt, sollte deshalb ab Ende Oktober auf die Schilder achten und etwas mehr Zeit einplanen.

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