Herdecke – Wer Fragen zu Vorsorge und rechtlicher Betreuung hat, muss im November nicht ins Schwelmer Kreishaus fahren. Die Betreuungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises bietet persönliche Beratungsgespräche in Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Sprockhövel, Wetter/Ruhr und Herdecke an, teilte der Ennepe-Ruhr-Kreis mit. Voraussetzung ist ein vorab vereinbarter Termin.
Eva Ulrich, Leiterin der Betreuungsbehörde, begründet die Absprache so: „Auf diese Weise kann im Vorfeld kurz besprochen werden, um welches Thema es gehen wird und ob unter Umständen Unterlagen mitzubringen sind“. Ansprechpartner dafür ist der jeweilige Berater vor Ort. Wer kommen möchte, sollte außerdem fragen, ob der Zutritt barrierefrei möglich ist.
Hintergrund des Angebots: Krankheit, Unfall, Alter oder eine seelische Krise können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können. Für einen anderen verbindlich entscheiden darf dann nur, wer eine Vollmacht besitzt und vorzeigen kann oder wer gerichtlich zum Betreuer ernannt wurde. Mit einer Vorsorgevollmacht benennt man Vertrauenspersonen, die im vereinbarten Rahmen für einen handeln dürfen. Mit der Betreuungsverfügung legt man fest, wer gesetzlicher Vertreter werden soll, und zusätzlich auch, wer nicht. Auch mit dem Thema Patientenverfügung sollte man sich möglichst früh beschäftigen.
Die Behörde will nach den Worten Ulrichs für interessierte Bürger und für ehrenamtliche Betreuer wohnortnah erreichbar sein, zusätzlich zu den Sprechstunden im Kreishaus. Sie rät, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und Entscheidungen zu dokumentieren, damit im Ernstfall alles im eigenen Sinne weiterläuft.
Rückfragen beantwortet die Betreuungsbehörde telefonisch. Dort gibt es auch Informationen für alle, die sich für den Beruf des rechtlichen Betreuers interessieren, etwa zu Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren. Für Witten ist die Behörde im Kreishaus nicht zuständig, die Stadtverwaltung dort hat eine eigene Betreuungsstelle.
Das Wichtigste
- Termin vorab vereinbaren, Ansprechpartner ist der jeweilige Berater
- Rückfragen und Infos zum Beruf des rechtlichen Betreuers: Telefon 02336/93 2233
- Hattingen: Montag, 2. November, 11 bis 14 Uhr, Holschentor, Gruppenraum 2, Talstr. 8, Inge Funda, Tel.: 02336/93 2438
- Ennepetal: Mittwoch, 4. November, 10 bis 13 Uhr, Caritas, Südstr. 20, Anja Ebert, Tel. 02336/93 2200
- Gevelsberg: Donnerstag, 12. November, 13 bis 16 Uhr, KISS, Kölner Str. 25, Konstantin Stein, Tel.: 02336/93 2280
- Herdecke: Donnerstag, 12. November, 12 bis 15 Uhr, Nebenstelle der Stadt Herdecke, Goethestr. 14, Michelle Bartosch, Tel.: 02336/93 223
- Sprockhövel: Montag, 16. November, 13 bis 16 Uhr, Freiwilligenbörse Niedersprockhövel, Hauptstr. 44, Julia Wegemann, Tel.: 02336/93 2828
- Wetter/Ruhr: Montag, 30. November, 12 bis 15 Uhr, „Café 1898“ (Treffpunkt der Mitglieder der Wohnstättengenossenschaft Wetter), Bismarckstr. 27, Matthias Finger, Tel.: 02336/93 2456
Was dahintersteckt
Wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, ist entscheidend. Laut Justiz NRW kann ein Bevollmächtigter nur in den Bereichen handeln, die die Vollmacht abdeckt. Bezieht sie sich nur auf medizinische Angelegenheiten, darf er nicht in Vermögensangelegenheiten tätig werden. Die Justiz weist deshalb darauf hin, dass man sich beim Ausstellen über den Umfang Gedanken machen sollte.
Eine Betreuung kommt ins Spiel, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder sie den betroffenen Bereich nicht abdeckt. Das Betreuungsgericht prüft dann unter anderem mit einem medizinischen Sachverständigengutachten, ob die Person ihre Angelegenheiten tatsächlich nicht mehr allein besorgen kann. Eine Betreuung wird nur in den Bereichen eingerichtet, in denen rechtliche Hilfe nötig ist. Welche Bereiche das sind, steht im Betreuungsbeschluss.
Die Betreuungsverfügung ist nach Angaben der Justiz keine Vollmacht. Man kann darin festlegen, wer Betreuer werden soll, aber auch, wer keinesfalls. Die Justiz hält es für zweckmäßig, darin die Person aus der Vorsorgevollmacht als Betreuer zu benennen, falls es doch zu einem Betreuungsverfahren kommt.
Betreuungen sollen nach Möglichkeit ehrenamtlich geführt werden. Laut Justiz NRW kann im Prinzip jeder Erwachsene dieses Ehrenamt übernehmen, sofern er bereit und fähig ist, sich ganzheitlich um die Angelegenheiten der betreuten Menschen zu kümmern. Eine Bezahlung steht ihnen nicht zu; auf Antrag werden ihnen jedoch notwendige Auslagen erstattet, alternativ können sie eine jährliche Aufwandspauschale bekommen. Nur wenn sich niemand ehrenamtlich findet, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer.
Unser Blick
Die Sprechstunden senken die Hürde, sich mit unangenehmen Fragen zu befassen, weil der Weg nach Schwelm entfällt. Praktisch ist, dass die Berater vorab klären, welche Unterlagen nötig sind. Offen bleibt, ob die Zeitfenster für Berufstätige passen. Wer Vollmacht und Verfügung aufsetzen will, sollte den Termin nutzen, bevor es dringend wird.

