Witten: Zuschüsse für Betriebe im Programm „mobil gewinnt“

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Witten – Kleine und mittlere Unternehmen können wieder Geld für ein klimafreundlicheres Mobilitätsangebot im Betrieb beantragen. Das teilte die Stadt Witten mit. Es geht um das Förderprogramm „mobil gewinnt“ (Betriebliches Mobilitätsmanagement) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Gefördert werden Vorhaben, die 2027 umgesetzt werden sollen.

Anträge sind ab sofort in den bestehenden Förderaufrufen „Initialförderung“ und „Breitenförderung“ möglich. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Bei ihr werden die Zuschüsse beantragt.

Initialförderung für Einsteiger

Die Initialförderung ist als Erstberatung gedacht und richtet sich an Unternehmen, die erst wenig Erfahrung mit Mobilitätsmanagement haben. Bezuschusst wird eine umfassende Erstberatung. Sie soll den Bestand aufnehmen und ein maßgeschneidertes, nachhaltiges Mobilitätskonzept entwickeln. Zwingend ist, dass die Beratung von akkreditierten Beratern übernommen wird, die im offiziellen Pool von mobil gewinnt geführt werden.

Breitenförderung für die Umsetzung

Die Breitenförderung zielt auf Unternehmen, die bereits ein Mobilitätskonzept haben und nun konkrete Standardmaßnahmen umsetzen wollen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem:

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  • Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs
  • E-Fahrzeuge und E-Roller
  • Ladesäulen und Radabstellanlagen
  • betriebliche Duschen und Umkleiden
  • Mobilitätsaktionstage
  • Software- und App-Lösungen

Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten eine Förderquote von 60 Prozent. Mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden bekommen 50 Prozent. Der Förderhöchstbetrag ist auf 60.000 Euro begrenzt.

Das Wichtigste

  • Einreichungsfrist für die Förderanträge beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): 31.12.2026
  • Gefördert werden Vorhaben, die in 2027 umgesetzt werden sollen
  • Förderquote: 60 Prozent für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende), 50 Prozent für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende)
  • Förderhöchstbetrag: 60.000 Euro
  • Infos: www.balm.bund.de/DE/Themen/Foerderprogramme/BMM/BMM_Inhalt.html

Unser Blick

Die Aufteilung in Beratung und Umsetzung ist für Betriebe nachvollziehbar: Wer noch kein Konzept hat, beginnt mit der Erstberatung, alle anderen gehen direkt an die Maßnahmen. Wichtig ist der Hinweis auf die Pflicht, nur akkreditierte Berater zu nutzen. Wie aufwendig das Antragsverfahren ist und ob Wittener Betriebe bislang teilgenommen haben, sagt die Mitteilung nicht.

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