Lünen: Stadtverwaltung erneut mit Total E-Quality ausgezeichnet

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Lünen – Die Stadt Lünen trägt erneut das Prädikat Total E-Quality. Das teilte die Stadt Lünen mit. Es geht an Organisationen, die sich dauerhaft für Chancengleichheit und eine wertschätzende Arbeitskultur starkmachen. Besonders hob die Jury hervor, wie fest Gleichstellung in den Strukturen der Stadtverwaltung angelegt ist. Dafür stehen der Gleichstellungsplan und die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten, wenn wichtige Entscheidungen vorbereitet werden.

Gleichstellung in der Verwaltung verankert

Heike Tatsch ist seit 2025 bei den Sitzungen des Verwaltungsvorstands dabei und erhält die zugehörigen Unterlagen. Gleichstellungsrelevante Aspekte können so früh in Entscheidungen der Verwaltung einfließen.

Auch praktische Schritte, die den Arbeitsalltag betreffen, werden bei der Beurteilung berücksichtigt. Genannt werden eine Dienstvereinbarung zu partnerschaftlichem Verhalten am Arbeitsplatz, Angebote, die Beruf und Pflege besser vereinbar machen, sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt. Über Gleichstellungsthemen werden die Beschäftigten laufend informiert und sensibilisiert.

Anerkennung und Ansporn

Dass die Stadt erneut ausgezeichnet wurde, werten die Verantwortlichen sowohl als Lob wie auch als Antrieb. Gleichstellungsbeauftragte Heike Tatsch betont: „Gleichstellung braucht verlässliche Strukturen und muss im Arbeitsalltag gelebt werden“. Nach eigenen Angaben will die Verwaltung ihr Vorgehen laufend verbessern und damit zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen.

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Was dahintersteckt

Laut den Angaben des Umweltbundesamts auf dessen Website würdigt das Prädikat Einrichtungen, die Chancengleichheit und Vielfalt aktiv fördern, und gilt als Gütesiegel für ein solches Engagement. Prämiert werden somit Projekte, mit denen Betriebe und Einrichtungen ihre Belegschaft und ihre Strukturen weiterentwickeln und dabei gezielt für mehr Vielfalt sorgen.

Was eine Gleichstellungsbeauftragte tut, regelt für Nordrhein-Westfalen das Landesgleichstellungsgesetz. Danach gehören die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann zu ihren Aufgaben. Auch bei der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie beim Bericht über dessen Umsetzung bezieht sich ihre Mitwirkung darauf.

Laut Gesetz nimmt die Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgabe als Angehörige der Verwaltung wahr und ist dabei von fachlichen Weisungen frei. Beschäftigte können sich unmittelbar an sie wenden.

Unser Blick

Das Prädikat sagt etwas über Strukturen aus, weniger über den Alltag einzelner Beschäftigter. Ob die Dienstvereinbarung und die Angebote zur Pflege bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen, lässt die Mitteilung offen. Die Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an den Vorstandssitzungen ist ein greifbarer Punkt, an dem sich der Anspruch überprüfen lässt.

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